Mitgliedschaft bei der GWSG
Genossenschaftsmitglieder können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Durch Übernahme von einem Genossenschaftsanteil (1 Anteil = 160,00 €) können Sie die Mitgliedschaft in unserer eG erwerben. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 25,00 € zu zahlen.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückzahlung der eingezahlten Geschäftsanteile unter Beachtung der satzungsgemäßen Vorschriften.
In weiteren Fragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Gießmann (Telefon: 039484 – 3166) zur Verfügung.
Satzung
Hier können Sie die Satzung der GWSG als PDF-Datei downloaden:
Satzung als PDF-Dokument
Sollten Sie beabsichtigen, eine Wohnung anzumieten, sind zusätzlich weitere Geschäftsanteile zu zahlen. Die Höhe der Anteile ist von der Wohnungsgröße abhängig (siehe Tabelle).