Mitgliedschaft bei der GWSG

Genossenschaftsmitglieder können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.

Durch Übernahme von einem Genossenschaftsanteil (1 Anteil = 160,00 €) können Sie die Mitgliedschaft in unserer eG erwerben. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 25,00 € zu zahlen.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückzahlung der eingezahlten Geschäftsanteile unter Beachtung der satzungsgemäßen Vorschriften.

In weiteren Fragen zur Mitgliedschaft kontaktieren Sie uns (per Telefon: 039484 – 3166 oder per E-Mail).

Satzung

Hier können Sie die Satzung der GWSG als PDF-Datei downloaden:

Satzung als PDF-Dokument

Sollten Sie beabsichtigen, eine Wohnung anzumieten, sind zusätzlich weitere Geschäftsanteile zu zahlen. Die Höhe der Anteile ist von der Wohnungsgröße abhängig (siehe Tabelle).

Wohnungsgröße
2-Raum-Wohnung
3-Raum-Wohnung
4-Raum-Wohnung
bis qm
51
61
72
Anteile
3
4
5
Euro
480,00
640,00
800,00